Die bosnische Frage im Kontext der europäischen politischen Werte

bosnia
Circle 99 – Krug 99 – Kreses 99 Sarajevo, Bosnia and Herzegovina
Zusammenfassung der Sitzung, 19. Dezember 2023. – 48
 
Die bosnische Frage im Kontext der europäischen politischen Werte
 
Kürzlich hat die Europäische Union den beschleunigten Beitritt Bosnien und Herzegowinas zur Mitgliedschaft deklarativ unterstützt und gleichzeitig auf der Aufrechterhaltung der etablierten ethnischen Demokratie und der verfassungsmäßigen Diskriminierung bestanden. Dies gilt insbesondere für Diskriminierungen im Bereich des aktiven und passiven Wahlrechts jedes Bürgers. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben eine ähnliche Haltung gegenüber Bosnien und Herzegowina, das die bosnische politische Ordnung offiziell nur als Staat mit zwei Einheiten und drei Ethnien – konstituierenden Völkern – festlegt.
            Seit ihrer Gründung basiert die Europäische Union auf den höchsten demokratischen Standards, Menschenrechten und bürgerlichen politischen Freiheiten. Genau aus diesem Grund lassen die erwähnten offiziellen Positionen und der Druck im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des bestehenden verfassungsmäßigen Rechtssystems in Bosnien und Herzegowina Zweifel an aufrichtigen und freundschaftlichen Absichten aufkommen.
            Solche Zweifel werden insbesondere von der Republik Kroatien geäußert, da sie das Land ist, das sich am meisten für einen beschleunigten Beitritt Bosnien und Herzegowinas zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union einsetzt. Grundlage ihrer Außenpolitik und diplomatischen Tätigkeit gegenüber Bosnien und Herzegowina ist die Aufrechterhaltung des ethno-territorialen Konzepts basierend auf der Kategorie „Konstitutiven Völker“. Darüber hinaus plädiert er für eine zusätzliche ethno-territoriale Segmentierung, gefolgt von der Forderung nach der Einrichtung einer dritten Wahleinheit (dritte Entität) und dem Prinzip der sogenannten „legitime Vertretung“ etnischer Gruppen. Es ist zu erwarten, dass der europäische Weg von der Verwirklichung dieser Ziele abhängt, die dazu führen würden, dass BiH einen inakzeptablen Preis für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zahlen würde, indem ein gespaltener Staat und eine gespaltene Gesellschaft sowie staatliche Souveränität dauerhaft legalisiert werden.
            Zumal die serbischen Behörden in Abstimmung mit den Entitätsbehörden der RS ​​„Großstaatsideen“ im Narrativ der „russischen Welt“ fördern, ein Projekt „Serbische Welt“, das die Integration aller Serben in eine „vereinte Nation“ und einen einheitlichen „serbischen Staat“ zum Nachteil von Bosnien und Herzegowina und anderen Gebieten auf dem Balkan impliziert. Das Dayton-Abkommen verpflichtete Serbien und Kroatien, den Krieg zu beenden und ein Friedensabkommen mit Bosnien und Herzegowina als Kriegsteilnehmern zu unterzeichnen. Aber auch die Staaten, die aktiv am Krieg in Bosnien und Herzegowina beteiligt waren, erhielten durch das Recht auf getrennte Verträge mit den administrativen Entitäten von Bosnien und Herzegowina die Möglichkeit, das, was sie im bewaffneten Krieg nicht erreichten, politisch in Frieden zu erreichen.
            In diesem Kontext der politischen Beziehungen lässt sich die latente Haltung der „europäischen Behörden“ gegenüber der Bosnien-Frage charakterisieren. Sie manifestiert sich in der dauerhaften Befriedigung ethnischer versus bürgerlicher Prinzipien. Dies führt zur Verantwortungslosigkeit der politischen Eliten bei der Schaffung einer echten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die jede Form der verfassungsmäßigen Diskriminierung der Bürger als Grundsubjekt politischer Werte und Rechte beseitigen würde. Der Hauptgrund für das mangelnde Interesse der politischen Eliten von Bosnien und Herzegowina an der Umsetzung verbindlicher internationaler Urteile gegen den Staat Bosnien und Herzegowina ist der vorhersehbare Verlust ihrer eigenen Positionen, die sie mit dem gescheiterten ethnonationalistischen Konzept gewonnen haben. Deshalb versuchen sie, Integration zu einer politischen und nicht zu einer rechtlichen Angelegenheit zu machen.
            Die Europäische Union sollte Bosnien und Herzegowina nicht als eine Gemeinschaft besonderer Etnien („corpus separatum“) außerhalb der demokratischen Standards ihrer eigenen Nationen behandeln, sondern auf seiner demokratischen Transformation und Entwicklung bestehen, ohne irgendeine ethnische Gruppe zu bevorzugen.
            Die Venedig-Kommission sollte für den Staat Bosnien und Herzegowina verfassungsrechtliche Lösungen anbieten, wie sie es auch für andere Länder im demokratischen Übergang getan hat, denn bei der aktuellen politischen Machtverteilung sind solche Veränderungen, die Gegenstand eines internen ethnopolitischen Konsenses sein könnten, nicht zu erwarten. des Staates Bosnien und Herzegowina mit rechtskräftigen Urteilen in- und ausländischer Gerichte sowie mit gültigen internationalen und europäischen Dokumenten zum Schutz der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten. Also demokratische, liberale Standards vor der Mitgliedschaft.
            Das Gebot für die europäische Mitgliedschaft Bosnien und Herzegowinas sollte die Harmonisierung und Anwendung „europäischer Werte“ und Normen sein, die ethnischer Herrschaft und verfassungsmäßiger Diskriminierung entgegentreten, und zwar auf der Grundlage der Anwendung von Rechtsgrundsätzen und demokratischen Standards, die auf universellen menschlichen Werten basieren. Bosnien und Herzegowina kann sich nur unter der Bedingung politisch stabilisieren und ein demokratischer und rechtsstaatlicher Staat werden, dass jeder Teil des Staatsgebiets zivilisiert wird, ohne ethnische Segregation, so dass jeder das Gefühl hat, dass der Staat gleichermaßen ihm gehört, unabhängig davon, wo er jetzt lebt oder wo er lebt lebte vorher.
            Die Mitgliedschaft Bosnien und Herzegowinas in der Europäischen Union auf der Grundlage der Wahrung der bestehenden ethno-territorialen Postulate wäre eine der desaströsen Optionen für die nationale Politik Bosnien und Herzegowinas, die in der Verfassung von Dayton nicht gelöst wurde. Der Aufbau von Rechts- und Zivilstaaten mit demokratischer Regierungsstruktur bleibt vorerst eine Domäne der Utopie, bei der die Europäische Union kein Komplize sein darf. Im Gegenteil müsste die Europäische Union als Voraussetzung für die Mitgliedschaft die bosnischen Behörden zur Anwendung europäischer Werte beim Aufbau eines Rechtsstaates auf der Grundlage des Grundsatzes der bürgerlichen Gleichheit verpflichten. Dies wäre auch ein echter Impuls für den Prozess der Integration, der Wiederherstellung des Vertrauens, des Verständnisses und der Versöhnung zwischen den Menschen in Bosnien und Herzegowina.
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Die Hauptredner der Sitzung am 3. Dezember 2023 waren Prof. Dr. Enver Halilović und andere. Dr. Nermin Tursić
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Adil Kulenović, President
 
Association of Independent Intellectuals – Circle 99 (Bosnian: Krug 99), a leading Bosnian think-tank, was established in Sarajevo in 1993, in the midst of the Bosnian war (1992-1995), while the capital was under siege. Circle 99 provides a platform to bring together intellectuals of various professional and ethnic identities; university professors, members of the Academy of Sciences and Arts of Bosnia and Herzegovina, artists, journalists, entrepreneurs, diplomats, and other prominent figures from Bosnia and from abroad. Multidisciplinary discussions and initiatives are held each Sunday throughout the academic year, in the form of regular sessions about politics, science, education, culture, economy, and other societal issues. The overall goal is to sensitize the public towards a democratic transformation, achieving and maintaining peace, and integration of modern Bosnia into the community of countries fostering liberal democracy. Circle 99 has been declared an organization of special significance for the city of Sarajevo.

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